Öffentliches Baurecht

Von Benedikt Bögle

Das Besondere Verwaltungsrecht ist für Studenten nicht ganz unproblematisch: Da es sich bei den prüfungsrelevanten Gebieten – meist Polizei- und Sicherheitsrecht, Baurecht, Kommunalrecht – zumindest auch um Landesrecht handelt, sind Lehrbücher nicht ganz so breit gefächert wie etwa im Zivilrecht, Strafrecht oder auch im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Denn: Der Stoff ist eben nicht für alle Bundesländer der gleiche; er unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Insofern ist es immer schwierig, wenn Lehrbücher einen der genannten Bereiche ohne Landesbezug behandeln. So etwa: „Öffentliches Baurecht“ von Franz-Joseph Peine, das bei Mohr Siebeck erschienen ist. Da Bauordnungsrecht Landesrecht ist, kann das in diesem nicht auf ein Bundesland zugeschnittenen Buch natürlich keinen Raum haben. Insofern wird nur das Bauplanungsrecht behandelt.

Genau das aber ist für Studierende wiederum problematisch: Nur den Stoff des BauGB und der BauNVO zu beherrschen, wird nicht genügen. Die genaueren Fragen um eine zu erteilende Baugenehmigung richten sich in vielerlei Hinsicht nach dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Das muss aber nicht zwingend ein Nachteil dieses Bandes sein. Peine behandelt das Bauplanungsrecht in einer gewissen Ausführlichkeit: Er kann etwa intensiv auf die Geschichte des Baurechts eingehen, das Raumordnungsrecht behandeln und sehr ausführlich auf das BauGB eingehen. Dem Studierenden muss klar sein: Nur mit diesem Band lässt sich ein Klausur nicht bestehen. Allerdings bietet er sich zur Vertiefung an – oder auch für weitergehende Fragestellungen, die über den Klausurstoff hinausgehen. Peines Lehrbuch ist also nicht unbedingt auf das Studium zugeschnitten. Definitionen, Schemata und Beispielsfälle finden sich nicht. Insofern dient dieses Buch wohl eher einer etwas spezielleren, sehr vertiefen Beschäftigung mit dem Baurecht – kann hier aber sicherlich große Dienste leisten.

Franz-Joseph Peine: Öffentliches Baurecht
Mohr Siebeck, 4. Aufl. 2003, 418 Seiten, EUR 28

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