Von Benedikt Bögle

„Lernen mit Fällen“ ist eine Reihe von Lehrbüchern, die allesamt von Winfried Schwabe herausgegeben werden und einem gleichen Schema folgen – so auch der Band „Arbeitsrecht“, in 11. Auflage bei Boorberg erschienen. 20 Fälle bilden diesen „Grundkurs“, wie es im Titel heißt. Am Beginn steht jeweils ein mehr oder weniger kurzer Fall, den der Autor anschließend entwickelt und erklärt. Schließlich bietet er für jeden Fall noch ein Gutachten, das zeigt, wie die entwickelte Lösung in einer Klausur präsentiert werden müsste.
Grundsätzlich ist es erstaunlich, wie viel Stoff Schwabe in nur 20 Fällen unterbringen kann. Der Inhalt reicht vom Arbeitnehmerbegriff über Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Grundzügen des kollektiven Arbeitsrechts. Der „Preis“ für diese Fülle an Themen ist, dass keiner der Fälle isoliert für sich steht, sondern immer wieder mit (teilweise mehreren Exkursen) begleitet ist, die den Horizont über den jeweiligen Fall hinaus weiten. Ein Beispiel: Im ersten Fall begehrt ein „freier Mitarbeiter“ die Feststellung, dass in Wahrheit keine freie Mitarbeiterschaft, sondern ein Arbeitsverhältnis bestehe. Im Fall nicht angelegt, vom Autor aber dennoch behandelt, ist eine Rechtsfolge dieser Feststellung: Regelmäßig muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, der Arbeitnehmer aber einen Teil des Lohnes zurückzahlen, weil er den – regelmäßig höheren – Lohn eines freien Mitarbeiters zu Unrecht erhalten hat.
Auf diese Weise geraten die Fälle sehr umfangreich – eben weil vieles mit behandelt werden muss, was eigentlich zum Fall gar nicht gehört. Dieses Vorgehen fordert höchste Konzentration, ist aber noch immer gewinnbringend: Indem der Stoff nicht wie einem Lehrbuch präsentiert wird, gibt es immer einen konkreten Fallbezug. Das ist die Stärke dieses Bandes wie der ganzen Reihe. Dass manche Schwerpunktsetzung auch anders hätte erfolgen können, versteht sich von selbst. Die Kündigung hätte ausgebaut werden können, die Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht hätten – etwa aus bayerischer Perspektive – in Teilen unterbleiben können. Der Übersichtlichkeit des Bandes würde es sehr dienen, wären die – sehr zahlreichen! – Literaturangaben in Fußnoten abgedruckt statt im Fließtext. Ebenfalls schade ist, dass dem Band nicht wenigstens die wichtigsten Prüfungsschemata beigegeben sind. Nichtsdestotrotz: „Arbeitsrecht“ von Schwabe ist gerade für das Studium sehr zu empfehlen!
Winfried Schwabe: Arbeitsrecht. Grundkurs
Boorberg, 11. Aufl. 2021, 268 Seiten, EUR 19,80
Copyright des Bildes: Boorberg