Von Benedikt Bögle

Gerade das Verwaltungsrecht ist gekennzeichnet durch eine Fülle nebeneinander stehender Gesetze. Während sich etwa das Studium im Strafrecht auf zwei Gesetze konzentriert – das StGB und die StPO – und sich ein sehr großer Teil des Zivilrechtsstudiums im BGB bewegt, beherrschen viele Gesetze das Verwaltungsrecht: Alleine im Allgemeinen Teil sind es die VwGO, das VwVfG, das VwVG und das VwZG. Ganz zu schweigen von den besonderen Gesetzen bezüglich des Baurechts, des Polizeirechts oder auch des Kommunalrecht. Übersicht über den Allgemeinen Teil bietet allerdings ein bei Nomos in der Reihe NomosKommentar erschienenes Werk: „Verwaltungsrecht. VwVfG, VwGO, Nebengesetze“ wurde von Michael Fehling, Berthold Kastner und Rainer Strömer herausgegeben. Es bietet die oben genannten Gesetze, wobei der Schwerpunkt auf VwVfG und VwGO liegt.
Der Aufbau folgt einem ganz klassischen Kommentar. Jede Norm wird erst im Wortlaut geboten und dann kommentiert. Vor längerer Kommentierungen – beispielsweise vor § 1 VwVfG oder bei § 40 VwGO – wird eine Inhaltsübersicht über die folgende Kommentierung gegeben. Die Ausführungen zum VwVG und zum VwZG fallen entsprechend kürzer aus; das dürfte der Bedeutung in Studium und Praxis durchaus entgegenkommen. Dieser Band eignet sich für alle, die schnell eine Übersicht über bestimmte Normen des Verwaltungsrechts AT brauchen – sei es für das Studium, eine Hausarbeit oder auch die spätere Praxis.
Michael Fehling, Berthold Kastner und Rainer Strömer (Hg.): Verwaltungsrecht. VwVfG, VwGO, Nebengesetze
Nomos, 5. Aufl. 2021, 3462 Seiten, EUR 148