Literarischer Kommentar zum Grundgesetz

Von Benedikt Bögle

Kommentare sind für Juristen ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Sie erklären Gesetze – Paragraph für Paragraph. Sie definieren Begriffe, fassen die Rechtsprechung zusammen, bieten eine Anleitung für die tägliche Arbeit. Literarisch hochwertig sind diese Ausführungen meistens nicht, eher funktional und knapp. Umso spannender erscheint ein bei C.H. Beck erschienenes Projekt: Georg M. Oswald hat dort einen „literarischen Kommentar“ zum Grundgesetz herausgegeben. Das Ansinnen ist interessant: Das Grundgesetz ist ja der Boden unserer Rechtsordnung, auf dem sich nicht nur das Leben der Juristen entfaltet, sondern eben auch das gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle, politische und religiöse Wertegefüge unseres Landes.

Schon im Vorwort stellt Oswald heraus: Der Begriff des „literarischen“ Kommentars ist weit gefasst. Gemeint ist nicht nur das Stilmittel des Dichterischen; vielmehr sammelt der Band Essays zum Grundgesetz. Das geschieht in der Form eines Kommentares: Nach der jeweiligen Vorschrift der Verfassung folgt der jeweilige Essay. Dabei wurde das Grundgesetz nicht in Gänze kommentiert – und das ist verständlich. Die Gesetzgebungskompetenzen im Einzelnen oder auch die Haushaltsvorschriften dürften als eher trocken gelten und sind nicht geeignet, in ihrer Breite literarischen Kommentaren zugeführt zu werden. Natürlich drängen sich die Essays dabei vor allem um die Grundrechte.

Die Gruppe der Autoren besteht dann aber doch zu einem großen Teil aus Juristen – wenngleich nicht ausschließlich. Einzelne Essays stechen dabei als besonders gelungen hervor; so etwa Herta Müllers biographische Skizze zum Leben in der Diktatur, die als Kommentar zur in Art. 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Menschenwürde dient. Die Herangehensweise ist im Übrigen sehr unterschiedlich. Die Gleichstellung von Mann und Frau etwa kommentiert Patrick Bahners mit einem Blick auf das Verfahren zur entsprechenden Verfassungsänderung, die Rolle des Bundespräsidenten reflektiert Hans Pleschinski mit Anmerkungen zu den bisherigen Bundespräsidenten.

Einige der Texte können voll überzeugen – andere scheinen ein wenig in der Luft zu hängen. Viele der Autoren nähern sich mit dem Stilmittel des Essays der Materie, scheinen aber für eine wirklich sorgfältige Ausdifferenzierung ihrer Gedankengänge zu wenig Platz gehabt zu haben. Auch ist der Kommentar in der Gesamtschau kein „literarischer“, wie schon das Vorwort koinzidiert. Es handelt sich tatsächlich eher um eine Essaysammlung. Das Projekt ist spannend, einzelne Texte sehr gut, andere fallen dagegen etwas ab. Alles in allem handelt es sich aber um einen interessanten Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte, der auch dazu dienen mag, das Grundgesetz als das zu sehen, was es ist: Kein Besitztum der Juristen, sondern Grundlage des freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates.

Georg M. Oswald (Hg.): Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar
C.H. Beck 2022, 381 Seiten, EUR 26
Copyright des Bildes: C.H. Beck

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s