Von Benedikt Bögle

Im Zweiten Staatsexamen kommt die strafrechtliche Revision immer wieder in Prüfungsaufgaben vor. An Ausbildungsliteratur hierzu fehlt es nicht, besonders empfehlenswert ist allerdings „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von Marc Russack (C.F. Müller, 14. Aufl. 2021). Ein großer Vorteil des Bandes: Russack wertet seit Jahres systematisch zumindest die in NRW gestellten Klausuren aus. Er hat auf diese Weise einen großartigen Überblick über das, was wirklich geprüft wird. „Ein Mehr an Aktualität ist in Buchform nicht zu erreichen“, schreibt Russack im Vorwort. Man wird ihm beipflichten dürfen. Dabei überzeugt der Band durch einen klaren Aufbau, den größten Teil nimmt die Begründetheit der Revision ein. Hier bespricht Russack zunächst die Verfahrensfehler, sodann die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts. Durchgängig zitiert der Autor aus den zugelassenen Kommentaren, was eine direkte Nacharbeit ermöglicht. Besonders gelungen: Immer wieder gibt Russack Beispiele echter Examensklausuren und zeigt auf diese Weise unmittelbar, wie ein bestimmtes (abstraktes) Problem tatsächlich Gegenstand einer Klausur werden kann. Dabei kommen in seiner Darstellung auch Verstöße gegen Vorschriften aus dem GVG mehr vor als man dies aus anderen Darstellungen kennt. Marc Russack geht in seinem Band davon aus, dass im Examen hauptsächlich ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Revision Gegenstand der Prüfung ist. Der bayerische Leser sollte bedenken, dass in Bayern praktisch ausschließlich die Revisionsbegründungsschrift abgeprüft wird. Darauf weist Marc Russack anfangs auch hin; bemängeln kann man diese Beschränkung angesichts der Gepflogenheiten in 15 anderen Bundesländern sicher nicht. Dieses Buch eignet sich damit sehr gut für die Prüfungsvorbereitung.
Marc Russack: Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur
C.F. Müller, 14. Aufl. 2021, 183 Seiten, EUR 23