Formulare für Referendare

Von Benedikt Bögle

In dritter Auflage ist bei Nomos das von Gerhold, Hoefer, Ingwersen-Stück und Schulz herausgegeben Formularhandbuch „Formulare für Referendare“ erschienen. Wie andere Angebote auf dem Markt auch, bietet es die wichtigsten Formulare im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Für Referendare kann es damit einerseits eine Hilfe in den praktischen Stationen sein, andererseits die theoretische Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen begleiten. Zunächst fällt bei diesem Band auf, dass er sehr viele einzelne Formulare enthält: Insgesamt 153 Formulare. Zum Vergleich: der in Bayern maßgebliche Formularband von Kroiß und Neurater umfasst lediglich 62 Formulare. Der hier vorliegende Band versucht sich zudem an einer Kombination von Formular und Erläuterung. Jede Seite ist in zwei Spalten aufgeteilt: Links findet sich das Formular, rechts die Erläuterungen. Verbunden mit einem relativ kleinen Druck führt das aber leider zur völligen Unübersichtlichkeit von vier kleingedruckten Spalten pro Doppelseite. Dieses Formularbuch erschließt nichts auf einen ersten Blick – gerade das wäre aber der Vorteil eines Bandes, der ja nicht das Rechts als solches vermitteln sollte, sondern nur einen groben Überblick über die üblichen Schemata gibt.

Copyright: Nomos

Überdies bietet der Band stellenweise einen bestimmten Aufbau, der in einigen Bundesländern absolut unüblich ist. Ein Beispiel: In Bayern gliedert sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft so, dass zunächst der Sachverhalt dargestellt wird („Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten den folgenden Sachervhalt zur Last“), anschließend werden die Merkmale der verwirklichten Straftatbestände dargestellt, schließlich die Bezeichnung der Straftaten samt Normzitat angegeben. Muster 75 des vorliegenden Bandes bietet eine Anklageschrift, die zunächst die gesetzlichen Merkmale der verwirklichten Straftatbestände aufführt, dann den Sachverhalt, am Ende dann die Angabe der Straftatbestände samt Normen. Nun ist klar, dass nicht für jedes Bundesland der übliche Aufbau geboten werden kann – sicher. Das sehen die Autoren auch im Vorwort, wenn sie schreiben: „Ziel dieses Werkes war es nicht, alle denkbaren und regional differierenden Aufbau- und Darstellungsmöglichkeiten aufzuzeigen“. Eine kleine Anmerkung verweist darauf, dass es in Süddeutschland differierende Aufbauweisen gibt und verweist dann auf weitere Literatur. Zum Vergleich: Weichen Aufbausysteme grundlegend voneinander ab, bietet das „Konkurrenzwerk“ von Kroiß und Neurauter ein Beispiel. Der im vorliegenden Werk vorgenommene Hinweis auf weiterführende Literatur dürfte im wesentlichen fehlgehen: Ein Formularbuch nutzt man ja grundsätzlich der Übersichtlichkeit halber, weil ein Band alles verbinden soll – und nicht, um dann noch weitere Literatur heranzuziehen. Ähnlich liegt es beim Zivilurteil: Auch hier ist es in Süddeutschland eher üblich, in der Überschrift nicht „Urteil“ zu schreiben, sondern am Ende des Rubrums zu enden mit: „erlässt das Landgericht (…) folgendes Endurteil“. Auch das ist nicht eigens angegeben.

Zusammenfassend: Der große Vorteil dieses Bandes ist die hohe Zahl der angebotenen Muster und Formulare. Der Nachteil besteht in einer starken Unübersichtlichkeit – auch, weil verschiedene Muster nicht großzügig voneinander getrennt sind, sondern fast nahtlos ineinander übergehen. Ebenfalls scheint es mir, als würde sich dieser Band zumindest für den süddeutschen Raum nicht anzubieten.

Gerhold, Hoefer, Ingwersen-Stück und Schulz: Formulare für Rechtsrefendare
Nomos, 3. Aufl. 2022, 148 Seiten, EUR 24,90

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