Juristische Methodenlehre

Von Benedikt Bögle

Copyright: C.H. Beck

Die Methode ist das wichtigste Handwerkszeug für den Juristen. Wie geht man an eine Norm heran? Darf man sie überhaupt auslegen – und wenn ja: Wie? In diesen Werkzeugkasten gehören die Auslegung des Wortlauts, die Beachtung der Entstehungsgeschichte einer Norm, die Frage nach dem Telos des Gesetzes. Vom ersten Semester bis zur juristischen Praxis ist die juristische Methode von überragender Bedeutung. Wer sich näher mit ihrer ihrer Begründung beschäftigen möchte, kann sich an einen in dritter Auflage bei C.H. Beck erschienen Band halten: „Juristische Methodenlehre“ von Thomas M.J. Möllers. Der Autor – Professor für bürgerliches Recht an der Universität Augsburg – führt sehr lesenswert in die Thematik ein. Er beschäftigt sich mit den Quellen des Rechts und der Normenhierachie; dabei geht Möllers intensiv auch auf das Europarecht ein. Es folgt die sehr intensive Darstellung der verschiedenen Auslegungsmethoden, am Ende steht schließlich eine reflektierende Zusammenfassung. Möllers hat ein Werk geschaffen, das tatsächlich – was bei juristischer Literatur als selten gelten darf – sehr lesbar ist. Sich auf diese Weise mit der Methodenlehre auseinanderzusetzen, kann mit Möllers durchaus zum Vergnügen werden.

Thomas M.J. Möllers: Juristische Methodenlehre
C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 598 Seiten, EUR 53

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