Von Benedikt Bögle

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) war wohl eines der wenig beachteten Gesetze; zumindest bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie. Nun steht dieses Gesetz im Mittelpunkt rechtlicher, gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Die Änderungen dieses Gesetzes wie auch die einzelnen Ermächtigungsgrundlagen sind Zielpunkt harter Debatten geworden. Umso wichtiger erscheint eine fundierte juristische Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Das ermöglicht ein bei Nomos erschienener und von Sebastian Kuckert herausgegebener Band: „Das neue Infektionsschutzrecht“ steht auf dem Stand vom 22. Mai 2020, an dem das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft trat. Auch wenn der Band so etwa den neuen § 28a IfSG nicht mehr abbilden kann, sind die Ausführungen doch so grundsätzlicher Natur, dass dieses Buch auch heute noch wichtige Dienste leisten kann.
„Das neue Infektionsschutzrecht“ ist kein Kommentar; es wird also nicht das ganze IfSG Norm für Norm kommentiert. Das erweist sich hier allerdings als Vorteil: Die Autoren behandeln in 17 Kapiteln verschiedene Gesichtspunkte, die – der Reihe „NomosPraxis“ entsprechend – auf die juristische Praxis abzielen. Es geht etwa um die internationalen Bezüge, um Einreisebeschränkungen, aber auch um das wichtige Entschädigungsrecht. Da das IfSG Bundesrecht ist, die einzelnen konkreten Verordnungen aber auf Landesebene erlassen werden, ist es mehr als hilfreich, dass ein Anhang die einzelnen Regelungen der Bundesländer auflistet. Schade ist, dass das ja nicht sehr lange IfSG nicht wenigstens einmal am Stück im Wortlaut geboten wird. Das kann aber den Verdienst dieses Bandes nicht wirklich schmälern, der eine hochaktuelle juristische Problematik aufgreift und für die Praxis aufbereitet.
Sebastian Kuckert (Hg.): Das neue Infektionsschutzrecht
Nomos 2020, 497 Seiten, EUR 78