Grundrechte in der Corona-Krise

Von Benedikt Bögle

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab. Und das bedeutet seit beinahe einem Jahr eben auch, dass Grundrechte eingeschränkt sind – und zwar nicht nur einzelne. Betroffen sind auf jeden Fall das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, die Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. I, II GG, die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. I GG und die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. I GG. Je nach aktueller Ausgestaltung der Maßnahmen könnte auch noch die Freizügigkeit betroffen sein. Sicherlich: All das dient einem hohen Ziel, das auch durch unsere Verfassung legitimiert ist, dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Bei Risikopatienten soll nach Möglichkeit eine Infektion verhindert werden, aber auch bei der Gesamtbevölkerung muss ein relativ geringer Infektionswert erreicht werden, da andernfalls Krankenhäuser und vor allem Beatmungsmaschinen überlastet sein könnten.

Copyright: C. H. Beck

Was aber macht diese Situation mit unseren Grundrechten? Diese Frage stellt Heribert Prantl unzählige Male in einem bei C.H. Beck in München erschienenen Buch: „Not und Gebot. Grundrechte in Quarantäne.“ Der Journalist und ehemalige Richter betont schon zu Beginn, dass er kein Coronaleugner ist; keiner, der die Gefahr des Virus einfach ignoriert. Und gleichzeitig betont Prantl, wie deprimierend es ist, dies sagen zu müssen. Nur, weil man auf die seit einem Jahr eingeschränkten Grundrechte hinweist, ist man doch noch kein Verschwörungstheoretiker – man ist ein Demokrat. „Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigten, sondern ihre Beschränkung und Begrenzung“, schreibt Prantl. Richtig. Prantl betont, dass die Coronamaßnahmen Menschenleben an anderer Stelle riskieren: „Was das kostet, kann man dann genau sagen: Es kostet Menschenleben an anderer Stelle. Alte Menschen sterben früher; an Isolation. Patienten werden später operiert; vielleicht zu spät, weil sich alles auf Corona konzentriert. Die Zahl der Suizide steigt. Und Unzählige verlieren ihre wirtschaftliche Existenz.“

Prantl schreibt über die die Grundrechte und ihre aktuelle Lage. Er beklagt es, sich bei seinem journalistischen Kampf für die Grundrechte rechtfertigen zu müssen; dabei ist der Eintritt für die Demokratie nach Prantl Kern der Pressefreiheit. Im Mittelpunkt seinen Buches steht ein Kapitel, das im Wesentlichen aus bei der Süddeutschen Zeitung erschienenen Beiträgen während der Pandemie besteht. Es wirkt, im Nachhinein gelesen, beinahe wie ein Coronatagebuch. Prantl prangert dort verschiedenes an: Den Umgang mit Weihnachten, ein völlig überlastetes Betriebsverfassungsrecht, den gesellschaftlich evozierten Eindruck, während der Pandemie dürfe nicht gestreikt werden. Es ist dies so etwas wie eine Zusammenfassung des vergangenen Jahres. Am Ende folgen noch mehrere kürzere Kapitel zu Corona.

Besonders die Ausführungen Prantls zur Haltung der Religionsgemeinschaften bewegen. Er wirft ihnen vor, während der Pandemie zu leise gewesen zu sein, alles zu leicht hingenommen zu haben. Das mag grundsätzlich eine Frage des Betrachters sein; bestimmte Pfarreien etwa haben alles getan und tun es bis heute, damit das religiöse Leben eben nicht ausfallen muss. Andererseits muss man Prantl zustimmen: Dass sterbende Menschen ohne ihren Seelsorger, ohne ihre Angehörigen sterben mussten – das ist auch unter den Bedingungen einer Pandemie nicht zu rechtfertigen. Hier hätte die Kirche eintreten müssen für die Würde des Lebens.

Was Prantl auf knapp 200 Seiten nicht bietet, sind Alternativvorschläge. Das folgt freilich einem gewissen Dilemma: Auf der einen Seite ist der Mann eben nicht Politiker, sondern Journalist. Er darf sich grundsätzlich darauf beschränken, zu beschreiben, was ist, und dies dann zu kommentieren, einzuordnen. Andererseits hat er sich so oft zum Thema geäußert, dass man irgendwann schon gespannt wäre zur Strategie von Heribert Prantl. Doch davon abgesehen: „Not und Gebot“ ist ein hervorragender Band. Er steht freilich in erster Linie auf einer Seite, nämlich der eines möglichst starken Grundrechtsschutzes. Ein Virologe würde und darf anders schreiben. Doch Prantl liefert wunderbare Denkanregungen und Ausgangspunkte für eine gesellschaftliche Debatte. Sicher, hin und wieder wiederholen sich bei ihm die Formulierungen. Das aber kann man niemandem zum Vorwurf machen, der seit einem Jahr immer wieder über das gleiche Thema nachdenken, sprechen und schreiben muss. „Not und Gebot“ ist ein sehr gelungenes, unbedingt zu lesendes Buch.

Heribert Prantl: Not und Gebot. Grundrechte in Quarantäne
C.H. Beck 2021, 200 Seiten, EUR 18

Ein Kommentar zu „Grundrechte in der Corona-Krise

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