Von Benedikt Bögle

Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist ein wichtiger Gesetzestext für das Internationale Privatrecht. Anders als man vom Titel der Verordnung ausgehend meinen könnte, behandelt sie nicht das materielle Erbrecht für die EU-Staaten; es handelt sich vielmehr um Normen, die das Internationale Privatrecht für mehrere EU-Staaten einheitlich regelt. Es geht also nicht um die Frage, wie etwa die Bundesrepublik Deutschland ihr Erbrecht regelt, sondern das Erbrecht welchen Staates zur Anwendung kommt, wenn ein bestimmter Sachverhalt Verbindungen zu mehreren Staaten aufweist. Insofern ist die EuErbVO ein bedeutender Rechtstext. Wer sich näher damit beschäftigen möchte oder muss, kann sich nun an einen Kommentar halten: „EuErbVO. Kommentar zu EU-Erbrechtsverordnung“ wurde von Astrid Deixler-Hübner und Martin Schauer herausgegeben und ist in einer Kooperation vom Manz-Verlag in Wien und von Nomos in Baden-Baden erschienen.
Der Kommentar beginnt seine Ausführungen mit den Erwägungsgründen, die für eine EU-Verordnung typisch sind. Im folgenden werden die 84 Artikel der EuErbVO kommentiert, wobei jeweils eine kurze Inhaltsübersicht vorangestellt ist. Es folgt dann die Kommentierung nationalen österreichischen Rechts, die für den deutschen Leser uninteressant sein dürfte, allerdings auch keinen großen Raum einnimmt. Am Ende wird dann noch die Durchführungsverordnung mit entsprechenden Formularen abgedruckt. Dieser Kommentar kann daher eine große Hilfe für alle sein, die sich mit grenzüberschreitenden Erbrechtsfällen beschäftigen und daher einen Blick in das Internationale Privatrecht werfen müssen.
Astrid Deixler-Hübner und Martin Schauer: EuErbVO. Kommentar zu EU-Erbrechtsverordnung
Manz /Nomos, 2. Aufl. 2020, 775 Seiten, EUR 158