Von Benedikt Bögle

Juristische Kommentare sind in aller Regel umfangreiche Werke, die für ein bestimmtes Gesetz oder Rechtsgebiet umfassend Auskunft geben. Hier findet man mit hoher Wahrscheinlichkeit, was man gesucht hat. Manche Kommentare – etwa die sogenannten „Handkommentare“ oder „Kurzkommentare“ – fallen etwas kürzer aus; die kürzeste Gattung der Kommentare dürfte wohl der „Studienkommentar“ aus dem C.H. Beck -Verlag sein. Dort ist von Florian Jacoby und Michael von Hinden der „Studienkommentar BGB“ in 17. Auflage erschienen. Dieser Kommentar erscheint ein wenig hybrid: Einerseits handelt es sich vom Aufbau her klar um einen Kommentar. Das BGB wird Norm für Norm von § 1 bis § 2385 kommentiert. Gleichzeitig aber bieten die beiden Autoren immer wieder auch Vorbemerkungen, etwa vor den §§ 249 ff BGB zum Schadensersatz oder vor § 823 zum Deliktsrecht, die zwar auch bei anderen Kommentaren üblich sind, hier jedoch eher lehrbuchartig anmuten.
Manche Paragraphen sind dabei sehr kurz kommentiert. So heißt es etwa bei § 1 BGB nur: „Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.“ Die Kommentierung zu § 812 dagegen umfasst mehr als 15 Seiten. Der vielleicht größte „Makel“ dieses Kommentars ist zugleich sein größter Vorteil. Bestimmte Normen werden einfach gar nicht kommentiert. Das ist dann schade, wenn man zu einem Paragraphen etwas sucht und dann eben – anders als bei „normalen“ Kommentaren – nichts findet. So wird man etwa zur Vertragsstrafe gar nichts finden, das Familien- und Erbrecht ist fast gar nicht kommentiert. Die Schwerpunkte liegen also in den ersten drei Büchern des BGB. Und genau das ist auch der Vorteil des Bandes: Er hat im Blick, was für das Studium relevant ist. Und da sind alle Normen von BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht von Bedeutung, bei Familien- und Erbrecht aber eher ein Überblick.
Dieser Kommentar ist also wirklich ein „Studienkommentar“; er richtet sich nicht an Wissenschaftler, Anwälte oder Richter, sondern an Studierende. Die Ausführungen sind knapp, Urteile mit Bedacht angegeben, teilweise auch der Prüfungsaufbau angeboten. Von daher lassen sich Schwerpunkte setzen und erkennen. Die Autoren regen dabei an, den Band tatsächlich „durchzuarbeiten“, also nicht nur hin und wieder etwas zu einer Norm zu lesen. Auch das ist sicherlich ein sinnvolles Unterfangen. Dieser Kommentar gehört zu den Klassikern – zu Recht.
Florian Jacoby / Michael von Hinden: Studienkommentar BGB
C.H. Beck, 17. Aufl. 2020, 992 Seiten, EUR 39,80