Von Benedikt Bögle

Eine sehr gute Einführung in das kanonische Recht bietet Mathias Schmoeckel: „Kanonisches Recht“ ist bei C.H. Beck in der Reihe „Juristische Kurz-Lehrbücher“ erschienen. Das Werk stellt dabei nicht das aktuelle Kirchenrecht dar. Es geht also nicht um den „Codex Iuris Canonici“ (CIC) von 1983, sondern vielmehr um die Entwicklung des kanonischen Rechts. Seine Darstellung beginnt der Autor dabei ganz am Anfang. Er zeigt, wie rechtliche Strukturen in der Kirche sich zu entwickeln beginnen. Der ganze erste Hauptteil seines Bandes ist der Entstehung des kanonischen Rechts gewidmet. Schmoeckel zeigt, wie sich erste Strukturen herausbilden und entwickeln, wie aus einzelnen Rechtsentscheidungen des Papstes ganze Sammlungen werden – bis das „Decretum Gratiani“ eine anerkannte Sammlung wichtiger Rechtsnormen bietet. Der zweite Hauptteil des Bandes stellt sodann die Inhalte des klassischen kanonischen Rechts dar. Wiederum geht es hier nicht um das aktuelle Kirchenrecht, sonder um die Rechtsgedanken des Mittelalters. Den Abschluss seines Bandes stellt dann die weitere Entwicklung der Kanonistik in der Neuzeit dar.
Schmoeckel hat einen sehr überzeugenden Band vorgelegt. Er richtet sich wohl weniger an Studierende des Kirchenrechts – für sie fehlt es schlicht an Ausführungen zum geltenden Recht von 1983. Für alle an der Geschichte des Rechts interessierten Leser allerdings ist dieser Band ideal. Er zeigt nicht nur isoliert die Entwicklung kirchlicher Rechtssetzung, sondern macht auch deutlich, welche Einflüsse kirchliches auf weltliches Recht hatte. Durchweg ist dieser Band hervorragend zu lesen – und der Autor zeigt mit Ausnahme ganz weniger sprachlicher Nuancen auch ein sehr tiefes Verständnis katholischer Theologie.
Mathias Schmoeckel: Kanonisches Recht
C.H. Beck 2020, 337 Seiten, EUR 79