Von Benedikt Bögle
In Deutschland besteht das Baurecht im wesentlichen aus zwei Regelungsbereichen: Auf der einen Seite steht das Bauplanungsrecht, das in der Kompetenz des Bundes liegt. Gerade das Baugesetzbuch regelt daher die Fragen nach dem Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan, der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben. Daneben steht das Bauordnungsrecht: Wer bekommt eine Baugenehmigung? Wie bekommt man eine Baugenehmigung? Wie viel Abstand muss ein Gebäude zur Grundstücksgrenze haben? Diese Fragen liegen in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. Das Problem daher: Baurecht ist in Teilen Bundesrecht, in Teilen Landesrecht. Das macht, wie immer, wenn es um Landesrecht geht, auch die Suche nach einem guten Lehrbuch nicht ganz einfach. Zu empfehlen: „Baurecht Bayern“ von Tobias Weber und Valentin Köppert, das bei C.F. Müller in der Reihe „JURIQ“ erschienen ist.

Der Aufbau ist sehr klar: Am Beginn steht das Bauplanungsrecht, den zweiten Teil macht dann das Ordnungsrecht aus. Wie auch die anderen Bände der Reihe kann dieser durch eine klare Struktur überzeugen. Gleichzeitig bieten die Autoren immer wieder auch Aufbauschemata, die für die Klausur erforderlich sind. Auch die wichtigsten Definitionen werden gut und verständlich dargestellt. Überzeugend ist auch, dass die Autoren immer wieder auch das Prozessrecht und die sich daraus für das Baurecht ergebenden Besonderheiten aufgreifen. Damit entsteht eine sehr kompakte, aber auch sehr gute Darstellung über das Baurecht. Sie eignet sich als Einstieg in die Thematik, aber auch gut als Wiederholung.
Tobias Weber und Valentin Köppert: Baurecht Bayern
Nomos, 4. Aufl. 2019, 239 Seiten, EUR 21