Von Benedikt Bögle
Lehrbücher zum Landesrecht sind relativ überschaubar: Während sich ein Standardwerk zum BGB AT im gesamten Bundesgebiet vertreiben lässt, sind Lehrbücher wie etwa zum bayerischen Polizeirecht eher dünn gesät. Da ist einerseits das Standardwerk der Professoren Becker, Heckmann, Kempen und Manssen: „Öffentliches Recht in Bayern“. Speziell für das Polizeirecht bietet sich aber auch ein Band aus der JURIQ-Reihe von C.F. Müller an: „Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern“ von Tobias Weber und Valentin Köppert.

Wie für die Reihe „JURIQ“ üblich, ist der Band sehr übersichtlich gestaltet. Am Beginn des Bandes stehen sehr eingängige Erklärung zur Eröffnung der Aufgabe (Art. 2 PAG) und der Befugnis (Art. 11 PAG). Im Anschluss behandeln die beiden Autoren die Standardmaßnahmen – also etwa Platzverweis oder Sicherstellung, Schleierfahndung oder Gewahrsam. Die Vollstreckung polizeilicher Verwaltungsakte nach den Art. 70 ff PAG wird dann eher knapp, aber nicht weniger übersichtlich aufbereitet. Erst zum Schluss wird das Sicherheitsrecht relevant; etwas knapp möglicherweise, aber auch hier sehr übersichtlich.
Insgesamt ein schöner Band. Die Ausführungen sind sehr übersichtlich, die wichtigsten Schemata werden dem Studierenden direkt mitgeboten. Auch wichtige Begriffe werden immer wieder definiert. Komplementiert ist der Band durch fünf Übungsfälle, die im Klausurenstil gelöst werden und damit das Gelernte auch gleich im Fall anwenden lassen. Daher ist dieser Band Studenten jedenfalls zu empfehlen – als Einstieg in das Polizeirecht, aber auch zur Wiederholung.
Tobias Weber / Valentin Köppert: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
C.F. Müller, 4. Aufl. 2019, 157 Seiten, EUR 19