Schwab: Zivilprozessrecht

Von Benedikt Bögle

Das Zivilprozessrecht spielt zumindest im Studium vor dem Ersten Staatsexamen keine allzu große Rolle. Natürlich ist ein großer Teil der ZPO Stoff. Natürlich kann im Examen eine Aufgabe geboten werden, die sich mehr oder weniger schwerpunktmäßig mit dem Zivilprozessrecht beschäftigt. Die Bedeutung von BGB AT & CO erlangt das Prozessrecht dabei nicht. Was also gefragt ist, ist ein gutes Lehrbuch, das auch genau diese Tatsache ausreichend berücksichtigt – also Wichtiges eingängig erklärt, unwichtiges aber weglässt oder zumindest klar kennzeichnet. Fündig wird man in der Reihe „Schwerpunkte Pflichtfach“ von C.F.Müller: „Zivilprozessrecht“ von Martin Schwab, der an der Universität Bielefeld lehrt. Schwab gibt schon im Vorwort den Kurs seines Bandes bekannt. Es ist auf das Examen zugeschnitten und behandelt folglich auch nur, was im Examen relevant sein kann.

Copyright: C. F. Müller

Dies verbindet der Autor auch direkt mit einem hörenswerten Aufruf: „Der Ausuferung des Prüfungsstoffs im Pflichtfachbereich muss endlich wirkungsvoll Einhalt geboten werden!“ Um dem gleich voranzugehen, hat Schwab bestimmtes Vertiefungswissen ausdrücklich auch als solches gekennzeichnet. Wer mehr wissen möchte oder auch für eine Hausarbeit schlicht mehr erfahren muss, hat die Möglichkeit. Wem aber der für das Examen erforderliche Überblick genügt, der kann diese Passagen getrost überspringen. Martin Schwab überzeugt mit gut lesbaren Ausführungen, insgesamt 165 sehr kurzen Fällen, die im Anschluss gelöst werden, und Zusammenfassungen von Grundbegriffen am Ende eines jeden Kapitels. Ein Lehrbuch, das sehr zu empfehlen ist – auch wenn leider das Vollstreckungsrecht fehlt, das nun aber doch in einigen Bundesländern wenigstens in einem Überblick Stoff sein kann.

Martin Schwab: Zivilprozessrecht
C. F. Müller 2016, 424 Seiten, EUR 25,99

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s