Von Benedikt Bögle
Knapp 2400 Seiten sind es, die Karlheinz Muscheler seinem zweibändigen Lehrbuch zum Erbrecht widmet. Erschienen ist es 2010 bei Mohr Siebeck in Tübingen. Der emeritierte Professor lehrte bis 2019 Bürgerliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum. Sein Lehrbuch beginnt mit einer Klärung der wichtigsten Begriffe und Prinzipien des Erbrechts – etwa der Testierfreiheit oder der Universalsukzession. Dies geschieht, wie bei anderen Lehrbüchern etwa, alles andere als oberflächlich. Für diese grundsätzlichen Bemerkungen sind bereits mehr als 600 Seiten vorgesehen.

Der weitere Aufbau dürfte als durchaus typisch gelten: Zunächst wird die gesetzliche Erbfolge betrachtet, im Anschluss die Verfügungen von Todes wegen. Hier geht es nicht nur um die Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments, sondern auch um Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament oder Erbverzicht. Hervorzuheben ist die sehr knapp gehaltene Literaturübersicht zu Beginn des Lehrbuchs, die einen schnellen Überblick über Lehrbücher, Kommentare und Fallsammlungen bietet. Vor den einzelnen Paragraphen folgt dann wiederum eine mal mehr, mal weniger ausführliche Angabe von Literatur – wie in vielen Lehrbüchern führt die rein alphabetische Aufzählung und ein enger Satz hier zu großer Unübersichtlichkeit.
Muscheler arbeitet stark mit Beispielen – das ist sehr hervorzuheben. Die Gliederung ist übersichtlich, die Sprache verständlich. Durch seinen Umfang eignet sich dieses Werk natürlich nicht für eine erste Einleitung in die Materie des Erbrechts. Gerade aber für Studenten, die das Erbrecht zum Schwerpunkt gewählt haben, oder für die Vertiefung einzelner Problemkreise bietet dieses Lehrbuch große Anreize.
Karlheinz Muscheler: Erbrecht. 2 Bände
Mohr Siebeck 2010, 2387 Seiten, EUR 99