Von Benedikt Bögle
Wie jede andere Rechtsmaterie auch, wird das Erbrecht internationaler: Erbfälle sind nicht mehr nur national, sondern international zu bewerten. Dazu kommt der Einfluss des EU-Rechts, der ebenfalls am Erbrecht nicht vorbeigeht. Diesem Umstand trägt ein Praxishandbuch des Nomosverlags Rechnung: „Internationales Erbrecht. EuErbVO, IntErbRVG, DruchfVO, Länderberichte“ wurde von Gierl, Köhler, Kroiß und Wilsch herausgegeben und ist in dritter Auflage in Zusammenarbeit mit dem Manz-Verlag erschienen.

Zu Beginn folgt eine Kommentierung der entscheidenden EU-rechtlichen Vorgaben, etwa der EuErbVO, aber eben auch der Durchführungsverordnung oder speziellerer Sonderfragen wie zum Kostenrecht oder Zusammenhängen mit dem Rechtspflegergesetz. Den zweiten großen Teil des Bandes machen „Länderberichte“ zu den europäischen Ländern aus. Neben einer Übersicht zur entsprechenden Literatur bieten diese Aufsätze eine kurze Übersicht zum für das jeweilige Land gültige Erbrecht – von Belgien bis zur Türkei. Gerade diese Übersichten dürften für die Praxis von großer Bedeutung sein – und machen aus dem Handbuch ein gerade für die anwaltliche Praxis wohl sehr relevantes Werk.
Gierl, Köhler, Kroiß und Wilsch (Hg.): Internationales Erbrecht. EuErbVO, IntErbRVG, DruchfVO, Länderberichte
Nomos / Manz, 3. Auflage 2020, 944 Seiten, EUR 118