Definitionen für die Hosentasche

Von Benedikt Bögle

Ohne Definitionen können Juristen nicht arbeiten – das gilt für die Praxis sicherlich genauso wie für das Studium. Bei vielen Begriffen aus dem Recht muss der Jurastudent eine mehr oder weniger exakte Definition liefern können; gerade bei den wichtigen Definitionen darf man sich dabei kaum eine Ungenauigkeit oder Oberflächlichkeit leisten. Wer auf der Suche nach kompakten Definitionen ist, kann sich an eine Veröffentlichung des Nomos-Verlags halten: „Taschendefinitionen“ ist dort in vierter Auflage erschienen. Aus allen wichtigen Fachgebieten werden hier Definitionen versammelt und präsentiert; allesamt stammen sie aus Lehrbüchern des Nomosverlags aus der Reihe der „Blauen“. Am Beginn stehen Definitionen der juristischen Methodenlehre, es folgen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Dabei bietet der Band mehr Fachgebiete als regelmäßig zumindest für das Erste Staatsexamen Pflichtstoff sind; etwa das Bankrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Umwelt. Das mag den Band dicker machen als er zwingend sein müsste, ermöglicht es aber auch, Definitionen für den Schwerpunkt zu finden. Das Format passt tatsächlich beinahe in eine Hosentasche.

„Taschendefinitionen“
Nomos, 4. Aufl. 2020, 304 Seiten, EUR 15,90
Copyright des Bildes: Nomos

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