Verbindliche Auskunft von Behörden

Von Benedikt Bögle

„Kennzeichen der verbindlichen Auskunft ist, dass der Bürger eine konkrete Rechtsfrage an eine Behörde richtet und von dieser – ggf. gegen Bezahlung einer Gebühr – eine Auskunft darüber erhält, wie sie diese Rechtsfrage beurteilt.“ Das schreibt Patrick Christian Otto zu Beginn seiner nun bei Nomos erschienenen Dissertationsschrift: „Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht“ ist in der Reihe „Hannoversches Forum der Rechtswissenschaft“ erschienen. Die Schrift widmet sich eben dieser verbindlichen Auskunft.

Der Autor beleuchtet die Auskunft nach § 89 II AO und gem. § 73 I 1 NBauO, Unterschiede und Gemeinsamkeiten, Rechtsschutzmöglichkeiten und die Herleitung eines allgemeinen Auskunftsanspruchs aus dem Grundgesetz.

Patrick Christian Otto: Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht
Nomos 2019, 423 Seiten, EUR 109

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