Erbrecht in Spezialgesetzen

Von Benedikt Bögle

Natürlich ist das Erbrecht vor allem im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt – aber eben nicht nur. Auch außerhalb des fünften Buches und überhaupt außerhalb des BGB finden sich Normen, die das Erbrecht betreffen und die aus den vielfältigsten Rechtsgebieten stammen. Eine Übersicht über diese Normen bietet ein Kommentar des Nomos-Verlags: „Nachfolgerecht. Erbrechtliche Spezialgesetze“ wurde von Kroiß, Horn und Solomon herausgegeben und ist in zweiter Auflage erschienen.

Copyright: Nomos

Diese Spezialgesetze betreffen das Zivilrecht, wie auch Verfahrensrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht oder auch Steuerrecht. Kommentiert wird so etwa sowohl das Beurkundungsgesetz wie die Notarsordnung, relevante Normen aus dem GmbHG wie aus dem HeimG, aus der ZPO wie aus dem StGB. So ist ein umfangreicher und umfassender Kommentar zu all jenen erbrechtlichen Normen entstanden, die sich nicht direkt im klassischen Bereich des Erbrechts finden. Gerade für die Praxis, in Teilen aber sicherlich auch für die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Erbrecht während des Studiums, dürfte dieser Band daher einen großen Dienst erweisen.

Kroiß, Horn und Solomon (Hg.): Nachfolgerecht. Erbrechtliche Spezialgesetze
Nomos, 2. Auflage 2019, 2329 Seiten, EUR 198

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s