Von Benedikt Bögle

Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört zum Standardwissen für das juristische Examen. Umso wichtiger ist eine gute Einführung, auch um die Struktur der Polizeirechts zu verstehen. Eine solche hat Christoph Gusy vorgelegt: „Polizei- und Ordnungsrecht“ ist bereits in zehnter Auflage bei Mohr Siebeck erschienen. Gusy kann mit einer hervorragenden Struktur seines Lehrbuches deutlich überzeugen: Nach einführenden Bemerkungen behandelt er erst die Organisation der Polizei- und Ordnungsbehörden, dann die Aufgabe, Befugnis und die Frage nach dem richtigen Verantwortlichen. Insofern ist das Lehrbuch aufgebaut, wie es auch eine Klausur im entsprechenden Fachgebiet sein sollte. Auch das Ordnungsrecht, Fragen zur Vollstreckung und zum Kostenrecht kommen nicht zu kurz. Besonders hervorzuheben ist der Anhang des Bandes: Ein Repetitorium, bestehend aus sechs Fällen samt Lösung.
Eines aber muss man bedenken: Gusy legt ein Lehrbuch vor, das sich bundesweit an Leser richtet. Polizei- und Sicherheitsrecht aber steht in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sicherlich gilt auf Bundesebene – etwa für die Bundespolizei – das Bundespolizeigesetz. Sicherlich gilt auf Bundesebene das Versammlungsgesetz; viele Länder haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen. Für bayerische Studenten allerdings gilt hier das bayerische Gesetz – die Ausführungen im vorliegenden Lehrbuch können sicherlich sinnvoll sein, im Examen hat man aber eben auch mit einer bayerischen Klausur zum bayerischen Versammlungsgesetz zu rechnen. Im Polizeirecht gilt dies ja für alle Länder: Zu prüfen sind die landesrechtlichen Normen. Die allgemein gehaltenen Ausführungen in diesem Lehrbuch sind für das Verständnis sicherlich sinnvoll, ein Studium des Landesrechts allerdings können sie nicht ersetzen. Das gilt auch, wenn man berücksichtig, dass sich die Polizeigesetze sehr ähnlich sein dürften. Ähnlich, aber eben nicht gleich.
Das kann man nun dem Autor natürlich nicht anlasten: Er hat ein bundesweiten Lehrbuch vorgelegt. Landesrechtliche Normen von 16 Bundesländern können da schlicht gar nicht oder allenfalls in den Fußnoten und knappen Bemerkungen behandelt werden. Wer einen allgemeinen Überblick über die Materie wünscht, kann sich jederzeit an dieses gut geschriebene, verständliche und hervorragend übersichtliche Lehrbuch halten. Die Beschäftigung mit dem jeweiligen Landesrecht ersetzt es indes aber nicht.
Christoph Gusy: Polizei- und Ordnungsrecht
Mohr Siebeck, 10. Aufl. 2017, 384 Seiten, EUR 26