Von Benedikt Bögle
Das Bereicherungsrecht wird im BGB eigentlich nur innerhalb weniger Paragraphen behandelt – von § 812 bis § 822. Und dennoch ist die Literatur zu diesem eigentlich so kurzen Abschnitt kaum zu erfassen. Viele Fragen bleiben auch bei Lektüre des Gesetzestextes offen – das zeigt etwa die „Saldotheorie“, die unbillige und gegen die Wertung des Gesetzgebers verstoßende Rechtsfolgen der §§ 812 ff. zu umgehen versucht. Aber auch die Mehrpersonenverhältnisse bringen immer wieder Probleme aufs Tableu. Wer hat hier jetzt eigentlich an wen geleistet?

Deshalb beschäftigt sich auch eine bei Mohr Siebeck erschienene Monographie nur mit dem Bereicherungsrecht im Mehrpersonenverhältnis: „Ungerechtfertigte Bereicherung. 2. Teilband: Dreiecksverhältnisse – Bereicherungshaftung – Konkurrenzen – Erkentnnisleitende Grundgedanken – Reformvorstellungen“ wurde von Dieter Reuter innerhalb der auch von Michael Martinek verantworteten Reihe zur Ungerechtfertigten Bereicherung verfasst. Der Titel zeigt bereits die wesentlichen Probleme auf. Die Gliederung des Bandes ist sehr übersichtlich, insbesondere differierende Meinungen werden sehr klar untergliedert. Das dient der Übersichtlichkeit. Sicherlich wird dieser Band für das notwendige Examenswissen etwas zu tief schürfen. Für eine spezielle Haus- oder Studienarbeit aber kann dieser Band sicherlich die erste und beste Anlaufstelle sein.
Dieter Reuter und Michael Martinek: Ungerechtfertigte Bereicherung. 2. Teilband: Dreiecksverhältnisse – Bereicherungshaftung – Konkurrenzen – Erkentnnisleitende Grundgedanken – Reformvorstellungen
Mohr Siebeck, 2. Aufl. 2016, 689 Seiten, EUR 149