Von Benedikt Bögle
Lehrbücher zum öffentlichen Recht in Bayern sind bis heute Mangelware. Zu vielen Rechtsgebieten gibt es eigentlich nur ein Standard-Lehrbuch, während es zu anderen Rechtsgebieten immer eine beinahe unüberschaubare Anzahl an mehr oder weniger guten Lehrbücher gibt. Sicherlich, der Allgemeine Teil des BGB ist für alle deutschen Studenten relevant, das Baurecht in Bayern eben nur für die bayerischen – für die aber ist es relevant; das öffentliche Recht besteht ja auch in seiner Examensrelevanz zumindest neben dem Grundgesetzt und dem Europarecht beinahe nur aus bayerischen Normen, die beherrscht werden müssen.

So auch das bayerische Staatsrecht: Die Bayerische Verfassung ist Pflichtstoff im Examen. Wer sich damit näher auseinandersetzten will und muss, kann sich an ein Lehrbuch von Josef Franz Lindner halten: „Bayerisches Staatsrecht“ ist in zweiter Auflage bei Boorberg erschienen. Der Aufbau ist, wie man es aus Lehrbüchern zum deutschen Staatsrecht kennt: Am Beginn stehende klärende Fragen, etwa zum Verhältnis der bayerischen Verfassung zu anderen „Normebenen“, also zum Grundgesetz und zum Europarecht. Es folgt das Staatsorganisationsrecht in Bayern, das Verfahren zur Normsetzung und schließlich auch die Grundrechte. Am Ende steht dann das Verfassungsprozessrecht. Dieser Band ist sehr zu empfehlen!
Josef Franz Lindner: Bayerisches Staatsrecht
Boorberg, 2. Aufl. 2019, 257 Seiten, EUR 25,80