Geschichte des Arbeitsrechts

Von Benedikt Bögle

Das Arbeitsrecht, wie es heute ist, gehört zu einem der seltsamsten Rechtsgebiete, wenn man das so formulieren darf. Die Rechtsnormen finden sich höchst verstreut. So findet sich die grundlegende Norm zum Arbeitsrecht im BGB (§ 611a), während sich zum besonderen Kündigungsschutz Normen im SGB IX. Buch oder im Mutterschutzgesetz finden. Der Mindestlohn ist in seinem eigenen Buch geregelt, ebenso die Betriebsverfassung. Für manche, durchaus wichtige Fragestellungen, findet sich gleich gar keine Norm: So etwa kann ein Arbeitnehmer nach ganz herrschender Meinung verlangen, eine unrechtmäßige Abmahnung aus seinen Unterlagen zu entfernen. Nur: woraus?

Copyright: C. H. Beck

Dieser „Flickenteppich“ spiegelt in gewisser Weise die Geschichte des Arbeitsrechts in Deutschland wieder. Der emeritierte Professor für Arbeitsrecht Reinhard Richardi geht dieser Geschichte nun in einem eigenen Band nach: „Arbeitsrecht im Wandel der Zeit. Chronik des deutschen Arbeitsrechts“ ist bei C.H. Beck erschienen. Der Professor beginnt bei den Beratschlagungen zum BGB und zeigt, dass schon damals überlegt wurde, das Arbeitsrecht in das BGB einzubetten, dies aber letztlich nicht durchgeführt wurde.

Es folgen historische Abrisse aus der Weimarer Republik, aus der Zeit des Nationalsozialismus, der BRD bis zur und nach der Wende. Ein spannendes Buch, hervorragend geschrieben, sicherlich für Fachleute interessant – aber auch darüber hinaus einem interessierten Publikum sehr zu empfehlen.

Reinhard Richardi: Arbeitsrecht im Wandel der Zeit. Chronik des deutschen Arbeitsrechts
C.H. Beck 2019, 194 Seiten, EUR 29,80

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