Von Benedikt Bögle
Was eigentlich dürfen Medien? Welchen grundrechtlichen Schutz genießen sie? Und umgekehrt: Wo greifen sie in grundrechtlich geschützte Positionen anderer ein? Fragen, die ein Lehrbuch von Frank Fechner beantwortet: „Medienrecht“ ist bei Mohr Siebeck und utb bereits in zwanzigster Auflage erschienen. Der Autor bietet einen umfassenden Überblick über das Recht der Medien: Am Beginn stehen die Mediengrundrechte – also Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Medienfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen in direktem Anschluss die Persönlichkeitsrechte und der damit verbundene Rechtsschutz gegen die Medien.

Die wichtigsten Elemente des Urheberrechts werden dargestellt, ebenfalls geht der Autor auf den wohl immer wichtiger werdenden Datenschutz und das Wettbewerbsrecht ein. In einer Darstellung des „Besonderen Teils“ werden die einzelnen Medienformen behandelt: Die Presse, das Buch, der Rundfunk und der Film. Den Abschluss bildet das Multimedia-Recht, das zurecht an Bedeutung gewinnt. Der Autor schreibt dazu: „Das Multimediarecht ist der schwierigste Teil des Medienrechts. Das liegt vor allem an den noch nicht vollständig ausgeformten Rechtsgrundlagen. Da die Technik in diesem Bereich in voller Entwicklung begriffen ist und das Recht sich meist als eine Reaktion auf die technischen Möglichkeiten herausbildet, befindet es sich notwendigerweise in einem Zustand der Unvollständigkeit.“
Das Lehrbuch ist sehr klar geschrieben, leicht verständlich. Die Gliederung ist sehr übersichtlich, durch Fettdruck werden entscheidende Begriffe auf einen ersten Blick sichtbar. Besonders hervorzuheben sind die Literaturempfehlungen: Sparsam, zielführend. Ein Buch, das sowohl als Einstieg in das Rechtsgebiet dienen kann, als auch als ständiger Begleiter nicht nur für juristische Rechtsanwender, sondern sicherlich auch für Journalisten.
Frank Fechner: Medienrecht
Mohr Siebeck / utb, 20. Aufl. 2019, 455 Seiten, EUR 19,99