Von Benedikt Bögle
In den meisten Bundesländern dürfte eine reine Klausur zum Strafprozessrecht ausgeschlossen sein. Eine Zusatzfrage am Ende des materiellen Teils ist aber durchaus üblich. Einen Überblick für das Examen bietet „Examinatorium Strafprozessrecht“ von Bernd Heinrich und Tobias Reinbacher, erschienen bei Nomos. Die Autoren schreiben in der Einleitung: „Der vorliegende Band soll weder dazu dienen, sich eine Orientierung über das geltende Strafverfahrensrecht zu verschaffen, noch soll er vertiefe Kenntnisse über Hintergründe und Details in dieser Materie vermitteln. Er stellt vielmehr ein klassisches „Examensrepetitorium“ dar, ausgerichtet auf die in den meisten Bundesländern im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ am Ende einer strafrechtlichen Examensklausur.“
Die Autoren bieten dieses Repetitorium anhand von 50 Problemen – etwa „Prozessmaximen“, „Durchsuchung“, „Verdeckte Ermittler“ oder „Rechtsbehelfe“. Zunächst wird eine sehr kurze, und daher auch mehr als dienliche Zusammenfassung der jeweiligen Frage geboten. Es folgt eine beispielhafte Zusatzfrage, wie sie in einem Examen gestellt werden könnte, ergänzt durch einen Lösungsvorschlag. Dieser Aufbau ermöglicht es, das gesamte Strafprozessrecht zu wiederholen, sicherlich aber auch, immer wieder einzelne Probleme nachzuschlagen und zu vertiefen. Wer weiter in die Materie vordringen will, kann sich an die Literaturvorschläge halten. Ein Buch, das sich für jedes Stadium des Studiums anbietet.
Bernd Heinrich / Tobias Reinbacher: Examinatorium Strafprozessrecht
Nomos, 2. Aufl. 2017, 266 Seiten, EUR 24