Irrtümer über die Rechtsmedizin

Von Benedikt Bögle

Rechtsmediziner sind in. Der Münsteraner Tatort etwa lebt geradezu vom exzentrischen Rechtsmediziner Boerne. Die Ärzte liefern in diesem wie vielen anderen Filmen und Romanen oft die entscheidenden Tipps, die zur Ergreifung des Täters führen. Doch: Wie sieht es denn wirklich in der Rechtsmedizin aus? Welche Vorurteile stimmen? Und vor allem: Welche Vorstellungen sind falsch? Diese Frage beantwortet Michael Tsokos, selbst Bestsellerauto, aber auch Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Berliner Charité: „Schwimmen Tote immer oben? Die häufigsten Irrtümer über die Rechtsmedizin“ ist bei Droemer erschienen.

Copyright: Droemer

Dreißig Irrtümer listet der Autor auf und gibt zugleich eine kurze und kurzweilige Antwort. Die Irrtümer sind verschiedener Natur. Teilweise geht es um juristische Details. Etwa, dass die Polizei Verdächtige verhört. Tut sie nicht: Richtigerweise werden Beschuldigte vernommen. Andere Irrtümer betreffen die Arbeitsweise der Rechtsmediziner, etwa, dass immer nur eine einzige Leiche in der Rechtsmedizin liegt – in Wahrheit sind es viel mehr. Eine dritte Gruppe von Irrtümern schließlich betrifft medizinische Fragen, etwa wie Wasserleichen im Fluss liegen oder welche Lungen schwarz verfärbt sind.

Tsokos hat ein kurzweiliges Buch vorgelegt, das allen Krimifans empfohlen werden kann. Es zeigt, wie die Realität in der Rechtsmedizin aussieht und wo sie von dem in Krimis und Thrillern gezeichneten Bild abweicht. Unterhaltsam, informativ und locker geschrieben.

Michael Tsokos: Schwimmen Tote immer oben? Die häufigsten Irrtümer über die Rechtsmedizin
Droemer 2019, 170 Seiten, EUR 14,99

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