Von Benedikt Bögle
Zugegeben: Prüfungsstoff ist das Jugendstrafrecht nicht. Auch im Schwerpunkt Strafrecht dürfte es in vielen Fällen nur ein Randthema sein. Und doch ist es ein relevantes Thema, was nicht nur durch die immer wiederkehrende Debatte um eine Absenkung der Strafmündigkeit deutlich wird. Eine wunderbare Einführung in dieses Thema haben Heribert Ostendorf, Professor und Generalstaatsanwalt a.D., und die Professorin Kirstin Drenkham vorgelegt: „Jugendstrafrecht“ ist bereits in neunter Auflage bei Nomos erschienen.

Das Lehrbuch überzeugt nicht nur durch seine klare Sprache und deutliche Struktur, sondern auch durch einen ständigen Diskurs auf statistische Erhebungen. Das verdeutlicht dem Leser, welche Bedeutung wirklich – in Zahlen – das Jugendstrafrecht hat. Es zeigt, wie sich die Zahl tatverdächtiger Jugendlicher verändert, schlüsselt diese Zahlen nach begangenen Delikten auf oder zeigt das Verhältnis von Männern und Frauen in diesem Bereich.
Am Beginn des Bandes stehen neben diesen aufschlussreichen statistischen Ausführungen historische Erläuterungen und Grundlagen der Thematik. Darauf folgen Besonderheiten im Jugendstrafrecht, allen voran die jugendstrafrechtliche Sanktionen, aber auch Vollstreckung und Vollzug. Ein Lehrbuch, das allen empfohlen sei, die sich mit dem Jugendtstrafrecht auseinandersetzen müssen oder wollen.
Heribert Ostendorf / Kirstin Drenkham: Jugendstrafrecht
Nomos, 9. Aufl. 2017, 342 Seiten, EUR 26