Von Benedikt Bögle
Nicht immer gibt es auf einen Lebenssachverhalt eine ganz einfache, juristische Anwendung. Nicht immer ist klar, welches Gesetz einschlägig ist und ob man im Zweifel eine Norm analog anwenden darf . Wichtig sind daher juristische Methoden, die man bei Auslegungsfragen zu Rate ziehen kann. Einen Leitfaden durch die juristische Methodenlehre hat Peter Bydlinski vorgelegt, der das Werk des verstorbenen Franz Bydlinski fortführt: „Grundzüge der juristischen Methodenlehre“ ist in dritter Auflage bei Facultas in Wien erschienen.

Die Autoren zeigen ihre Ausführungen zwar anhand österreichischer Gesetze, bedenken aber durchgängig den ganzen deutschsprachigen Raum mit. Auch für deutsche und schweizerische Juristen bietet dieser Band daher sinnvolle und nützliche Ausführungen. Alle entscheidenden Methoden finden hier ihren Platz: Das wörtliche bzw. grammatikalische Argument, die teleologische Auslegung, das historische Argument, europarechtskonforme Auslegung, Analogie und Umkehrschluss.
All diese Methoden sind wichtiges Handwerkszeug nicht nur für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Rechtsnormen. Der vorliegende Band bietet eine geeignete Einführung in die Thematik, die sich vielleicht nicht unbedingt an Anfänger, sondern an bereits etwas fortgeschrittene Jurastudenten werden dürfte.
Franz Bydlinski / Peter Bydlinski: Grundzüge der juristischen Methodenlehre
Facuktas / usb, 3. Aufl. 2018, 155 Seiten, EUR 12,99