Von Benedikt Bögle
Kommentare sind oft eine unerlässliche Quelle für das Studium, Klausuren oder vor allem eine Hausarbeit im Jurastudium. Oftmals reicht ein schneller Blick, um sich einer bestimmten Rechtsfrage zu vergewissern oder eine bestimmte Fundstelle zu finden. Dabei sind Kommentare oft sehr kostspielig oder schlecht zu handhaben. Eine gute Alternative bietet hier der Handkommentar zur ZPO vom Nomosverlag. Herausgegeben wurde er von Professor Professor Ingo Saenger, der an der Universität Münster den Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht innehat.

Jede Norm wird dabei zuerst im vollen Wortlaut präsentiert und im Anschluss kommentiert. Ausführlicheren Kommentaren ist zudem ein kurzer Inhaltsüberblick vorgestellt. Dies ermöglicht besonders die gute Lesbarkeit und ein schnelles Auffinden der gesuchten Probleme. Wie für einschlägige Kommentare üblich, sind immer wieder Vorbemerkungen eingeschaltet, etwa zum Mahnverfahren nach den §§ 688 bis 703d der Zivilprozessordnung. Zusätzlich zur ZPO werden auch noch FamFG, GVG und EGVG sowie europäische Rechtstexte kommentiert.
Zusätzlich zum gedruckten Kommentar erwirbt der Käufer zugleich den Online-Zugang der Beck-Datenbank zum entsprechenden Kommentar. So kann auch am PC oder unterwegs mit dem Kommentar gearbeitet werden. Für ausführlichere Studien zur ZPO ist dieser Kommentar auf jeden Fall zu empfehlen.
Ingo Saenger (Hg.): Zivilprozessrecht. Handkommentar
Nomos, 8. Aufl. 2019, 3779 Seiten, EUR 118
Ein Kommentar zu „Handkommentar zur ZPO“