Von Benedikt Bögle
Das Sachenrecht mag nicht gerade zu den beliebtesten Materien der Rechtswissenschaften zählen, aber doch zu den wichtigsten. Umso entscheidender ist das rechte Verständnis des Sachenrechts. Oft braucht es dafür nicht nur juristischen Verstand, sondern auch wirtschaftliches Denken: Warum ist in vielen Fällen die Sicherungsübereignung sinnvoller als die Bestellung eines Pfandrechts? Welche Interessen haben die Parteien, wenn es etwa um den verlängerten Eigentumsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht geht? Das richtige Lehrbuch will also gefunden werden. „Sachenrecht“ von Wolfgang Brehm und Christian Berger, erschienen bei Mohr Siebeck in Tübingen, ist es eher nicht.

Die Autoren bemühen sich immer wieder um einen historischen Abriss der sachenrechtlichen Normen, ergänzt durch europäische Ausblicke. Dafür bieten sie allerdings nicht ein einziges Schema, an dem man sich orientieren könnte. Einführende Fälle sind überhaupt nicht vorgesehen, Definitionen wären auch hilfreich. Die Literaturangaben am Beginn der Kapitel dürfen wohl auch nicht als besonders zweckdienlich gesehen werden – auch wenn das der Mehrzahl der Lehrbücher gemeinsam ist. Die Sprache ist komplex, der Aufbau ein wenig unübersichtlich. Für das Studium dürfte sich dieses Lehrbuch daher wohl nicht empfehlen – sicherlich aber für vertiefte Studien, vielleicht auch für eine Hausarbeit.
Wolfgang Brehm & Christian Berger: Sachenrecht
Mohr Siebeck, 3. Aufl.2014, 583 Seiten, EUR 26