Ungerechtigkeit im Namen des Volkes?

Von Benedikt Bögle

Ingo Lenßen dürfte tatsächlich vielen Deutschen ein Begriff sein: Aus der Gerichtsshow „Richter Hold“, aber auch aus „Lenßen und Partner“. Lenßen ist aber nicht nur Schauspieler, sondern tatsächlich auch Jurist und Strafverteidiger. Bei Gräfe und Unzer ist nun ein Buch von ihm erschienen: „Ungerechtigkeit im Namen des Volkes. Deutschlands bekanntester Strafjurist klagt an“. Die Kernthese des Anwalts: Immer wieder ergehen in Strafprozessen Urteile, die für die Bevölkerung – meist ob ihrer Milde – nicht nachvollziehbar sind. „Warum bekommt ein Drogendealer für eine relativ geringe Menge Drogen eine fünfjährige Freiheitsstrafe und fünf Gruppenvergewaltiger, die ihr Opfer nach der Tat fast erfrieren lassen, erhalten nur Bewährungsstrafen?“, fragt Info Lenßen.

Im Kern sei ein Problem, dass bei vielen Urteilen nicht mehr nachvollziehbar sei, weshalb der Strafrahmen nur gering ausgeschöpft wurde. Erstaunlich, dass diese Anklage gerade von einem Strafverteidiger erhoben wird. Nur: Lenßen ist auch Vertreter von Nebenklägern im Strafprozess, also von den Opfern einer Tat oder ihren Hinterbliebenen. Für sie hat ein Urteil, das tatsächlich der Tat und Schuld des Täters angemessen ist, eine große Bedeutung. In insgesamt 44 Fällen schildert Lenßen reale Prozesse und beschwert sich in den meisten dieser Fälle über ein viel zu geringes Strafmaß – selbst wenn er diese Prozesse selbst nur über die Medien verfolgen konnte.

Das Problem in Deutschland scheint zu sein: Es bleibt den Richtern weitgehend selbst überlassen, wo sie sich im Rahmen des Strafmaßes bewegen; die vom Gesetz genannten Höchststrafen indes seien gar nicht zu gering. Ein Beispiel: Die Körperverletzung, § 223 Strafgesetzbuch. Der Täter ist hier mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen. Ein großer Spielraum. Für eine kleine Ohrfeige wird der Strafrahmen eher im unteren Bereich angesiedelt sein, für mehrere Faustschläge oder Tritte eher im oberen Rahmen. Nur: Wie genau kann ein Richter jetzt zwischen zwei Jahren Haft oder zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe entscheiden?

Copyright: Gräfe und Unzer

Dabei ist es, und darauf weist Lenßen ganz zu Recht hin, wichtig, dass Urteile in der Bevölkerung nachvollziehbar bleiben. Das darf nicht im Populismus enden, bei dem Urteile nur so ergehen, dass sie auch ja der Bevölkerung passen. Wo die Menschen in einer Demokratie aber gar nicht mehr verstehen, wie strafrechtliche Urteile zustande kommen konnten, ist der Rechtsfrieden auch wirklich bedroht.

Und schließlich leiden auch die Opfer darunter; ein Aspekt, auf den Lenßen immer wieder – vollkommen zu Recht – hinweist. Das Urteil hat auch die wichtige Funktion, ihrem erlittenen Leid angemessen zu begegnen. Was nun wäre die Lösung? Eine verpflichtende Tabelle für Richter, aus der sie die Schuld ihres zu verurteilenden Täters direkt einer Haftstrafe zuordnen können? Lenßen erwägt dies, verwirft es aber im selben Augenblick. Gerichte müssen auf die persönliche Situation des Täters, seine Reife, die konkreten Umstände der Tat, die erlittenen Rechtsgutsverletzungen der Opfer oder auch die Reue des Täters angemessen eingehen können.

Wäre die Lösung vielleicht eine Tabelle, die nicht verpflichtend ist, aber wenigstens die grobe Richtung vorgibt? Möglich. Mehrere Landkarten der Bundesrepublik, unterschiedlich dunkel eingefärbt, wollen zeigen, dass bei verschiedenen Delikten die Strafen stark variieren. Leider nur haben diese Karten keine Legende und verfehlen ihren Zweck daher beinahe vollständig. Und doch kann Lenßen überzeugen. Seine Lösungsvorschläge: Mehr Richterstellen, um auf Täter und vor allem auch Opfer in angemessener Zeit eingehen zu können. Detailliertere Regelungen zum Strafmaß, eine lautere Stimme für die Opfer. Das zumindest ist auf jeden Fall notwendig.

Ingo Lenßen: Ungerechtigkeit im Namen des Volkes. Deutschlands bekanntester Strafjurist klagt an
Gräfe und Unzer 2019, 189 Seiten, EUR 19,99

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s