Kommentar zum BGB

Von Benedikt Bögle

Manchmal hilft ein Lehrbuch einfach nicht weiter: Man will etwas nachschlagen, sucht eine Tatbestandsvoraussetzung oder ist sich über ein kleines Detail unsicher. Das ausführliche, pädagogisch aufbereitete Lehrbuch ist da nicht immer die beste Wahl. Eher schon: Ein Kommentar. Die nur sind meist sehr ausführlich oder aber sehr teuer. Ein guter Mittelweg dagegen ist der Nomos-Handkommentar zum BGB, mittlerweile in 10. Auflage erschienen.

Alle Paragraphen des BGB werden hier mehr oder weniger ausführlich – orientiert an der Fülle des Stoffes – kommentiert. Die Kommentierung ist dabei übersichtlich, nicht zu lange und garantiert so, das gesuchte Problem möglichst schnell zu finden. Einzelne Paragraphen, die eher unproblematisch sind, werden in einem Zug kommentiert: So haben die Paragraphen 966 bis 969 des BGB, die bestimmte Pflichten des Finders regeln, eine gemeinsame Kommentierung.

Copyright: Nomos

Im Handkommentar zum BGB finden dabei nicht nur die Normen des BGB Eingang, sondern auch die des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB), die Verordnungen der Europäischen Union Rom I-III sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Integriert, also an der Stelle ihrer Relevanz, werde etwa das Gesetz über den Versorgungsausgleich oder Gewaltschutzgesetz kommentiert.

Zusätzlich zum Handkommentar erwirbt der Käufer auch den Onlinezugang: Auf der Plattform von C.H. Beck ist der komplette Kommentar auch online zugänglich. Für 69 Euro dürfte sich dieser Kommentar daher vor allem für Studenten vor dem Ersten Staatsexamen anbieten: Ideal für die Vorbereitung vor Klausuren, erschwinglich und vor allem handlich. Eine hervorragende Wahl.

Reiner Schule u.a.: NomosKommentar BGB. Handkommentar
Nomos, 3112 Seiten, EUR 69

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