Von Benedikt Bögle
In fünfter Auflage ist das Lehrbuch von Jörg Eisele zum Besonderen Teil I des Strafrechts bei Kohlhammer erschienen. Alle für das erste juristische Staatsexamen relevanten Themen der Straftaten gegen die Person und der Straftaten gegen die Allgemeinheit kommen in diesem besonders gut strukturierten Lehrbuch vor. Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen.
Das Lehrbuch beginnt mit den Straftaten gegen die Person und folgt hier dem durchaus auch üblichen Aufbau, beginnend mit Totschlag und Mord, den weiteren Tötungsdelikten und schließlich den Körperverletzungsdelikten. Auch eher seltene Tatbestände – etwa die Zwangsheirat nach § 237 – finden hier Platz. Eisele schreibt sehr verständlich und bemüht sich um eine eher kleinteilige Gliederung; so kann man auf einen Blick die gesuchten Ausführungen gezielt finden. Am Beginn jedes Kapitels bzw. als Auftakt vieler Paragraphen führt der Autor die aus seiner Sicht wichtige Literatur zum Thema auf. Besonders positiv fällt dabei auf, dass Eisele diese Literatur nicht einfach nur alphabetisch und damit in den meisten Fällen inhaltlich vollkommen unübersichtlich ordnen. Im Gegenteil: Die Literaturempfehlungen sortiert er in diesem Lehrbuch nach einführenden Aufsätzen, Fällen und bedeutender Rechtsprechung.
So entsteht ein nicht nur gut verständliches, sondern vor allem auch sehr übersichtliches Lehrbuch. Abgerundet wird es durch eine Zusammenstellung der wichtigsten Definitionen zum Schluss, Aufbauschemata direkt bei den Delikten und einigen Tipps zur Fallbearbeitung – gesammelt am Schluss des Bandes, aber auch immer wieder „zwischendurch“.
Jörg Eisele: Strafrecht – Besonderer Teil I. Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit
5. Auflage, Kohlhammer 2019, 536 Seiten, EUR 39