Fischer: Im Recht

Von Benedikt Bögle

Die Kolumne „Fischer im Recht“ erregte oft Aufsehen. Thomas Fischer kommentierte dort aktuelle rechtliche Fragen, die die Bundesrepublik bewegten. Das tat er immer mit einer gehörigen Portion Humor, Sarkasmus und Zynismus – immer aber auch intelligent, mit der Tiefe wohlbedachter Argumente. Der streitbare Thomas Fischer war Strafrichter, von 2000 bis 2017 sogar Richter am Bundesgerichtshof. Als aufgrund einer – wie sich im gerichtlichen Verfahren später herausstellte unangemessenen – negativen Bewertung nicht er, sondern ein Mitbewerber zum vorsitzenden Richter ernannt werden sollte, klagte Fischer. Er bekam Recht und den Posten. Seiner Bekanntheit hat es nicht geschadet.

Neben seiner Tätigkeit als Verfasser des bekannten Kommentars zum Strafgesetzbuch im Beck-Verlag war Thomas Fischer von 2015 bis 2017 auch Autor der Kolumne „Fischer im Recht“, die von Zeit online veröffentlicht wurde. Bei Droemer ist eine Sammlung verschiedener Texte aus dieser Zeit erschienen: „Im Recht. Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter“. Fischer beschäftigt sich in diesen Texten mit dem Recht und seinen vielfältigen Verflechtungen: Rech und Politik oder Freiheit, Recht in der Gesetzgebung und das Recht in seiner praktischen Anwendung an Gerichten und an den juristischen Fakultäten.

Fischers Gedankengänge sind präzise, das zeichnet ihn aus. Sein großes Anliegen ist es, juristische Probleme einer breiteren Masse bekannt zu machen. „Mord oder nicht Mord“ ist ja meist nicht die einzige Rechtsfrage von Belang, wenn es um einen Prozess geht. Berühmtes Beispiel: Der NSU-Prozess um Beate Zschäpe. Fischer zeigt, worum es in diesem Prozess geht, ab wann strafrechtlich gesehen eine „Bande“ vorliegt. Informativ führt der Richter in diese teilweise komplexen Gedankengänge ein. Was ist der Unterschied zwischen Tun und Unterlassen und unter welchen Voraussetzungen bestrafen wird das Unterlassen? Diese Fragen sind nicht nur für Juristen von Belang; sie gehen alle Bürger an, deren Handeln sich im Zweifel auch einmal an den Vorgaben des Strafgesetzbuches wird messen lassen müssen.

© Droemer

Hart ins Gericht geht Fischer mit dem Stand der Richter, mehr aber noch mit dem Ausbildungssystem der Juristen. Zu weit weg von der Praxis. Das Benotungssystem: Absurd. Das System Staatsexamen: Überholt. Recht hat der Mann. Die Ansammlung seiner Essays zeigt Verstand in der Argumentation, bisweilen beinahe unerträglichen Zynismus an der Grenze zum schlechten Geschmack, einen ehrlichen Blick für die Realität. Seine Position vertritt er hartnäckig, mag sie auch – Stichwort: Reform des Sexualstrafrechts – unbeliebt sein. Ein lesenswertes Buch, das dem Rechtsbewusstsein nur dienen kann.

Thomas Fischer: Im Recht. Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter
Droemer 2016, 330 Seiten, EUR 19,99

Ein Kommentar zu „Fischer: Im Recht

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